25. Februar 2024
Europäische und deutsche Gesetzgebung zur digitalen Barrierefreiheit

Für Websites und Apps öffentlicher Stellen gilt:
- Grundlage: Web Accessibility Directive (WAD) 2016/2102
- Umsetzung Bund: Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002, konkretisiert durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 von 2011
- Umsetzung Länder: Landesbehindertengleichstellungsgesetze mit eigenen IT-Verordnungen
- Anforderungen: Einhaltung von EN 301 549, sowie Bereitstellung von zentralen Inhalten in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
Für Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft gilt:
- Grundlage: European Accessibility Act (EAA) 2019/882
- Umsetzung: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von 2021, konkretisiert durch die BFSGV von 2022
- Anforderungen: Verweis auf EN 301 549 und deren kommende Revision
Technische Standards
- Die Europäische Norm EN 301 549 (2019/2021) integriert die WCAG für Web-Inhalte, geht aber deutlich darüber hinaus: Sie regelt zusätzlich die Barrierefreiheit von Hardware, Software und Dienstleistungen.
- Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, 2018 und WCAG 2.2, 2023) bilden die technische Basis speziell für Web-Inhalte und digitale Dokumente. Formal eine “Empfehlung” (Recommendation) des W3C, gilt sie weltweit als De-facto-Standard.