25. Februar 2024

Europäische und deutsche Gesetzgebung zur digitalen Barrierefreiheit

Schaubild zur europäischen und deutschen Gesetzgebung zur digitalen Barrierefreiheit. Ein Strang betrifft öffentlichen Stellen und geht von der Web Accessibility Directive (2016) über die Norm EN 301549, und BITV 2.0 zur WCAG 2.1. Ein zweiter Strang betrifft Produkte und Dienstleistungen und geht vom European Accessiblity Act (2021) zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt. Auch dieser Strang führt zur WCAG.

Originaldatei (tldraw)

Für Websites und Apps öffentlicher Stellen gilt:

Für Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft gilt:

Technische Standards